In einigen Ländern ist die Warnung vor amtlichen Tempomessungen nicht erlaubt, so auch in Deutschland:

 

"Bußgeldkatalog Artikel 247: Beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro Bußgeld"


In anderen Ländern gibt es keine Einschränkungen. Als Stinger Benutzer können Sie dort die Warnfunktionen nutzen und müssen trotzdem auf das Gerät in Ländern, in denen die Warnfunktionen verboten sind, nicht verzichten. Diese Funktionen können bei Grenzübertritt durch einfachen Knopfdruck vollständig gelöscht werden. Das Gerät bietet dann weiterhin die PoliceCheck Funktion bei der die Messungen protokolliert werden. Natürlich ist auch das Fahrtenbuch (VIP, DSI) und die Safety Signals nicht betroffen.

Zur Wiederherstellung der Warnfunktion muss das Stinger Operating System vom PC/MAC auf das Gerät geladen werden. Das System ist mit gelöschten Warnfunktionen daher auch nicht kurzfristig betriebsbereit zu machen, wie ein normales Radarwarngerät ohne Stromzufuhr.

para at2In Österreich hat es im Februar 2017 eine Gesetzesänderung gegeben was die Verwendung von Laserstörgeräten betrifft. Der Betrieb von Störgeräten war bereits vorher durch ein Funkgesetz untersagt, jetzt wurde noch einmal im Kraftfahrgesetz präzisiert, dass der Betrieb von Störgeräten im PKW nicht zulässig ist. Den Gesetzestext finden Sie hier:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00256/imfname_566522.pdf (Seite 9)

Die Warnung vor Tempomessungen (Radar, Laser, Section Control...) ist demnach nicht betroffen und in Österreich weiterhin völlig legal. Die Software der Stinger-Geräte ermöglicht es, das Gerät immer an die jeweilige Rechtslage anzupassen. Im Stinger Desktop kann die Funktionalität über „Datei > Einstellungen > Update Einstellungen“ gewählt werden. Nur was als „legal“ gekennzeichnet ist, ist auch als Funktion im Gerät vorhanden. Wenn Lasershield nicht als „legal“ gekennzeichnet wurde, kann es im Menü des Gerätes auch nicht aktiviert werden und die Lasersender sind funktionslos. Das Gerät arbeitet so in Österreich gesetzeskonform. Der Händler kann den Funktionsumfang nach dem Einbau mit diesem Formular bestätigen.

Wir können Ihnen auch Versionen der Card und des VIP anbieten, die keine Möglichkeit der Laserstörung besitzen, die demnach völlig legal in Österreich betrieben werden können. Besuchen Sie dazu unseren Shop.

 

para ch sIn der Schweiz ist der Betrieb, der Besitz und die Einfuhr von Geräten die vor Tempomessungen warnen können seit vielen Jahren untersagt (Artikel 57b SVG). Bei allen Lieferungen in die Schweiz ermöglicht die vorinstallierte Software daher ausschließlich die Nutzung der dort legalen Funktionen, wie Fahrtenbuch, Police Check und Safety Signals.

 

Das Bundesamt für Straßen ASTRA bestätigte uns am 17. September 2009, dass aus der Sicht des Schweizerischen Verkehrsrechts unter diesen Voraussetzungen nichts gegen die Verwendung der Geräte in der Schweiz spricht.

 

Wir weisen darauf hin, der Betrieb von Stinger Geräten mit für das Ausland bestimmter Software einen Verstoß gegen das Schweizer SVG darstellt und entsprechend geahndet wird. Fahrer aus dem Ausland müssen daher bei Grenzübertritt die Warnfunktionen entfernen. Die Situation entspricht dem Betrieb von Smartphones für die ebenfalls Software, die vor festen Messungen warnt, ladbar ist. 

 

Selbstverständlich sind die Geräte für den Einbau in Fahrzeugen zugelassen und tragen die Prüfzeichen e4 und CE.